Ambulante Hilfen

Betreutes Wohnen nach einer stationären Unterbringung im Wespinstift

Betreutes Einzelwohnen nach § 27 i.V.m. §§ 34, 35a und 41 SGB VIII, sowie gemeinsame Wohnform von Mutter/Kind § 19 SGB VIII

 Aufnahmealter:

  • Jugendliche und junge Volljährige im Alter ab 16 Jahren

Ort:

  • 1-2 Zimmerwohnung im Stadtgebiet Mannheim (selbst angemietet)
  • in Appartements innerhalb der Stammeinrichtung
  • in der Einliegerwohnung der Außenwohngruppe

Hilfedauer:

  • 1/2 - 2 Jahre

Zielgruppe:

  • Als Nachbetreuung im Anschluss an eine stationäre Unterbringung
  • junge Mütter mit Kindern (vgl. hierzu auch Sozialpädagogische Familienhilfe)
  • Mädchen und Jungen aus den Wohngruppen des Wespinstifts
  • In Einzelfällen: Jugendliche aus den Stadtteil und angrenzenden Wohngebieten

Vorraussetzung:

  • Die jungen Menschen benötigen keine Betreuung rund um die Uhr, um den erzieherischen Bedarf zu decken
  • die Jugendlichen sind zu einer kooperativen Zusammenarbeit bereit und akzeptieren die individuell festgelegten Ziele der Hilfeplanung

Leistungsinhalte:

Richten sich nach dem individuellen Bedarf und sind u.a.:

  • Begleitung und Hilfe bei der Alltagsstrukturierung
  • Einübung des Umgangs mit Geld, Ämtern und Vermietern, Unterstützung bei der Integration im Wohnfeld
  • Förderung und Unterstützung bei schulischen und beruflichen Anforderungen
  • pädagogische Unterstützung bei der Lebens- und Berufsplanung
  • Beratung im Hinblick auf Partnerschaft, Freizeitgestaltung etc.
  • Unterstützung in Krisen und Konfliktbewältigung
  • für junge Mütter (vgl. Soz.päd. Familienhilfe)

Ziele der Hilfe:

  • Verselbstständigung
  • Persönlichkeitsentwicklung
  • Eigenverantwortliche Lebensführung
  • Steigerung der elterlichen Kompetenz bei jungen Müttern

Leistungsumfang:

Der Leistungsumfang wird durch drei Phasen bestimmt:

  • Trainingsphase mit dem Betreuungsschlüssel 1:4
  • Konsolidierungsphase mit dem Betreuungsschlüssel 1:5
  • Ablösephase mit dem Betreuungsschlüssel 1:6
  • In Einzelfällen und entsprechendem Bedarf teitweise auch intensiverer Leistungsumfang möglich

Konzeptionelle und methodische Besonderheiten:

  • systemisches Denken und Handeln
  • Einsatz von Elementen aus der Verhaltenstherapie

Qualitätssicherung/-entwicklung:

  • vgl.: Sozialpädagogische Familienhilfe

Betreutes Wohnen nach einer stationären Unterbringung im Wespinstift

Betreutes Einzelwohnen nach § 27 i.V.m. §§ 34, 35a und 41 SGB VIII, sowie gemeinsame Wohnform von Mutter/Kind § 19 SGB VIII

 Aufnahmealter:

  • Jugendliche und junge Volljährige im Alter ab 16 Jahren

Ort:

  • 1-2 Zimmerwohnung im Stadtgebiet Mannheim (selbst angemietet)
  • in Appartements innerhalb der Stammeinrichtung
  • in der Einliegerwohnung der Außenwohngruppe

Hilfedauer:

  • 1/2 - 2 Jahre

Zielgruppe:

  • Als Nachbetreuung im Anschluss an eine stationäre Unterbringung
  • junge Mütter mit Kindern (vgl. hierzu auch Sozialpädagogische Familienhilfe)
  • Mädchen und Jungen aus den Wohngruppen des Wespinstifts
  • In Einzelfällen: Jugendliche aus den Stadtteil und angrenzenden Wohngebieten

Vorraussetzung:

  • Die jungen Menschen benötigen keine Betreuung rund um die Uhr, um den erzieherischen Bedarf zu decken
  • die Jugendlichen sind zu einer kooperativen Zusammenarbeit bereit und akzeptieren die individuell festgelegten Ziele der Hilfeplanung

Leistungsinhalte:

Richten sich nach dem individuellen Bedarf und sind u.a.:

  • Begleitung und Hilfe bei der Alltagsstrukturierung
  • Einübung des Umgangs mit Geld, Ämtern und Vermietern, Unterstützung bei der Integration im Wohnfeld
  • Förderung und Unterstützung bei schulischen und beruflichen Anforderungen
  • pädagogische Unterstützung bei der Lebens- und Berufsplanung
  • Beratung im Hinblick auf Partnerschaft, Freizeitgestaltung etc.
  • Unterstützung in Krisen und Konfliktbewältigung
  • für junge Mütter (vgl. Soz.päd. Familienhilfe)

Ziele der Hilfe:

  • Verselbstständigung
  • Persönlichkeitsentwicklung
  • Eigenverantwortliche Lebensführung
  • Steigerung der elterlichen Kompetenz bei jungen Müttern

Leistungsumfang:

Der Leistungsumfang wird durch drei Phasen bestimmt:

  • Trainingsphase mit dem Betreuungsschlüssel 1:4
  • Konsolidierungsphase mit dem Betreuungsschlüssel 1:5
  • Ablösephase mit dem Betreuungsschlüssel 1:6
  • In Einzelfällen und entsprechendem Bedarf teitweise auch intensiverer Leistungsumfang möglich

Konzeptionelle und methodische Besonderheiten:

  • systemisches Denken und Handeln
  • Einsatz von Elementen aus der Verhaltenstherapie

Qualitätssicherung/-entwicklung:

  • vgl.: Sozialpädagogische Familienhilfe

Information

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RZ Wespinstift Bildmarke RGB

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Kinder- und Jugendhilfezentrum Wespinstift

Einrichtungsleitung:
Andrea Knerr

Adresse:
Mecklenburger Straße 56
68309 Mannheim

Telefon: (0621) 714 95-0
Telefax: (0621) 714 95-11
E-Mail: info@wespin-stift.de

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Kontakt

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