Stationäre Wohngruppen

Stationäre Wohngruppen

Die stationären Wohngruppen gehen zurück auf den Ursprung des Wespinstifts.

Dieses wurde 1883 als Waisenhaus für Knaben in der Schwetzinger Vorstadt eingeweiht. Aus der Anstalt wurde nach dem Umzug der Einrichtung auf die Vogelstang (1968) ein pädagogisch- therapeutisches Kinderheim für Mädchen und Jungen im Kinderdorfstil.

Die heutigen Wohngruppen sind sehr differenziert und auf die spezifische Bedarfslage der jeweiligen BewohnerInnen ausgerichtet. So gibt es z.B. sehr intensive Betreuungsgruppen für Kinder, die von seelischer Behinderung bedroht sind oder eine lebensfeldnahe Wohngruppe im Stadtteil Wallstadt für Kinder und Jugendliche, die längerfristig außerfamiliär versorgt werden müssen.

Die Unterbringung erfolgt nach §27 in Verbindung mit §34, §35 a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) oder nach § 19 SGB VIII. Kostenträger ist der jeweils zuständige öffentliche Jugendhilfeträger (Jugendamt).

Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche von 3 -17 Jahren, in besonderen Fällen auch darüber hinaus z.B. in der Mutter-Kind Betreuung. Eine Aufnahme ist ebenfalls bei drohender seelischer Behinderung möglich, nicht jedoch bei Drogenabhängigkeit, körperlicher oder schwerer geistiger Behinderung.

Das Aufnahmealter der Intensivgruppen I + II ist auf 12 Jahre begrenzt. Ältere Kinder / Jugendliche können in den Intensivgruppen III + IV aufgenommen werden. Es werden in der Regel nur Mannheimer Kinder aufgenommen. Vor Aufnahme muss eine kinderpsychiatrische diagnostische Abklärung erfolgen, vorzugsweise im Zentralinstitut für seelische Gesundheit.

Ansprechpartnerin

Frau Ann Rosenlechner
Bereichsleiterin stationäre Hilfen
Tel.: 0621/ 71495-41
Email: a.rosenlechner@wespin-stift.de

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Kinder- und Jugendhilfezentrum Wespinstift

Einrichtungsleitung:
Andrea Knerr

Adresse:
Mecklenburger Straße 56
68309 Mannheim

Telefon: (0621) 714 95-0
Telefax: (0621) 714 95-11
E-Mail: info@wespin-stift.de