Stationäre Wohngruppen

Mutter-Kind Wohngruppe

Gemeinsame Wohnform für Mutter / Kind nach § 19 SGB VIII Wohngruppe für Mädchen und junge Frauen mit Säuglingen / Kleinkindern (Mutter-Kind-Bereich)

Aufnahmealter/ Platzzahl:

  • 14 - 26-jährige Mädchen / Frauen
  • 8 Plätze

Zielgruppe:

  • junge Mütter mit hohen Verwahrlosungstendenzen
  • junge Mädchen / Frauen, die schwanger sind und Unterstützung in der
  • Erarbeitung ihrer elterlichen Kompetenzen benötigen
  • junge Frauen mit ihren Säuglingen zur Klärung, ob das Kindeswohl (§ 8a SGB VIII) gewährleistet ist (Clearing)

Struktur:

  • Mütterwohnung für minderjährige Mütter mit ihren Säuglingen
  • Verselbstständigungsbereich (Übergang vor Auszug, Belastungserprobung)

Ziele:

  • Erarbeitung elterlicher Kompetenzen (Bindungsaufbau - lesen der Signale der Säuglinge, Erziehung - Grenzen setzen, Pflege, Spielsituationen einüben …)
  • Entwicklung einer eigenständigen Lebensplanung / -perspektive,
  • Berufsausbildung / Lebensunterhalte selbstständig erarbeiten - Verhinderung von Hartz IV
  • Reduzierung der Symptomatik bei drohender seelischer Behinderung (z.B. posttraumatische Belastungsstörung)
  • Gleichberechtigung von Mädchen zu fördern, Benachteiligung abzubauen (nach § 9 SGB VIII)

Leistungen nach § 6 Abs. 2 a-d Rahmenvertrages:

  • Grundbetreuung
  • Zusammenarbeit und Kontakte
  • Hilfe- und Erziehungsplanung
  • Regieleistung

Besonderheiten:

  • ausschließlich weibliche Mitarbeiterinnen, die parteiliche Mädchenarbeit als innere Haltung in ihr pädagogisches Tun einfliesen lassen

Ergänzende Betreuung durch einrichtungs- bezogene Leistungsangebote nach § 6 Abs. 2 e:

  • bei Bedarf: kinderpsychiatrische fachärztliche Diagnostik und Beratung, konsiliarärztlich durch das Zentralinstitut für seelische Gesundheit in Mannheim
  • Musiktherapie
  • intensive Mütterberatung
  • Ferienfreizeiten
  • verdichtete Betreuungszeiten bei kindeswohlgefährdeten Situationen - falls diese Phase 2 Wochen übersteigt, ist eine individuelle Zusatzleistung auszuhandeln

Ergänzende gruppen- und personenbezogene Leistungen:

  • Erweiterte schulische Förderung/ Hausaufgabenbetreuung, Unterstützung während der Ausbildung(suche), berufsvorbereitende Maßnahmen
  • Themenspezifische Gruppendifferenzierung und Gruppenkonferenz
  • Freizeit- und erlebnispädagogische ausgerichtete Ferienfahrten
  • Intensive sozialpädagogische Einzelgespräche und individuelles Coaching unter verhaltenstherapeutischen und (Trainings-)Aspekten
  • Qualifizierte Eltern- und Familienarbeit

Methoden der pädagogischen Arbeit:

  • systemisches Denken und Handeln
  • Elemente aus der Verhaltenstherapie (z. B. Verhaltenspläne, Verstärkerpläne)
  • Dialektisch Behaviorale Therapie (DBT), Skills Training ab 2009 bei Borderlinestörung

Qualitätsentwicklung:

  • regelmäßige interne Schulung des Teams, Supervision

Mutter-Kind Wohngruppe

Gemeinsame Wohnform für Mutter / Kind nach § 19 SGB VIII
Wohngruppe für Mädchen und junge Frauen mit Säuglingen / Kleinkindern (Mutter-Kind-Bereich)

Aufnahmealter/ Platzzahl:

  • 14 - 26-jährige Mädchen / Frauen
  • 8 Plätze

Zielgruppe:

  • junge Mütter mit hohen Verwahrlosungstendenzen
  • junge Mädchen / Frauen, die schwanger sind und Unterstützung in der
  • Erarbeitung ihrer elterlichen Kompetenzen benötigen
  • junge Frauen mit ihren Säuglingen zur Klärung, ob das Kindeswohl (§ 8a SGB VIII) gewährleistet ist (Clearing)

Struktur:

  • Mütterwohnung für minderjährige Mütter mit ihren Säuglingen
  • Verselbstständigungsbereich (Übergang vor Auszug, Belastungserprobung)

Ziele:

  • Erarbeitung elterlicher Kompetenzen (Bindungsaufbau - lesen der Signale der Säuglinge, Erziehung - Grenzen setzen, Pflege, Spielsituationen einüben …)
  • Entwicklung einer eigenständigen Lebensplanung / -perspektive,
  • Berufsausbildung / Lebensunterhalte selbstständig erarbeiten - Verhinderung von Hartz IV
  • Reduzierung der Symptomatik bei drohender seelischer Behinderung (z.B. posttraumatische Belastungsstörung)
  • Gleichberechtigung von Mädchen zu fördern, Benachteiligung abzubauen (nach § 9 SGB VIII)

Leistungen nach § 6 Abs. 2 a-d Rahmenvertrages:

  • Grundbetreuung
  • Zusammenarbeit und Kontakte
  • Hilfe- und Erziehungsplanung
  • Regieleistung

Besonderheiten:

  • ausschließlich weibliche Mitarbeiterinnen, die parteiliche Mädchenarbeit als innere Haltung in ihr pädagogisches Tun einfliesen lassen

Ergänzende Betreuung durch einrichtungs- bezogene Leistungsangebote nach § 6 Abs. 2 e:

  • bei Bedarf: kinderpsychiatrische fachärztliche Diagnostik und Beratung, konsiliarärztlich durch das Zentralinstitut für seelische Gesundheit in Mannheim
  • Musiktherapie
  • intensive Mütterberatung
  • Ferienfreizeiten
  • verdichtete Betreuungszeiten bei kindeswohlgefährdeten Situationen - falls diese Phase 2 Wochen übersteigt, ist eine individuelle Zusatzleistung auszuhandeln

Ergänzende gruppen- und personenbezogene Leistungen:

  • Erweiterte schulische Förderung/ Hausaufgabenbetreuung, Unterstützung während der Ausbildung(suche), berufsvorbereitende Maßnahmen
  • Themenspezifische Gruppendifferenzierung und Gruppenkonferenz
  • Freizeit- und erlebnispädagogische ausgerichtete Ferienfahrten
  • Intensive sozialpädagogische Einzelgespräche und individuelles Coaching unter verhaltenstherapeutischen und (Trainings-)Aspekten
  • Qualifizierte Eltern- und Familienarbeit

Methoden der pädagogischen Arbeit:

  • systemisches Denken und Handeln
  • Elemente aus der Verhaltenstherapie (z. B. Verhaltenspläne, Verstärkerpläne)
  • Dialektisch Behaviorale Therapie (DBT), Skills Training ab 2009 bei Borderlinestörung

Qualitätsentwicklung:

  • regelmäßige interne Schulung des Teams, Supervision

RZ Wespinstift Bildmarke RGB

Kinder- und Jugendhilfezentrum Wespinstift

Einrichtungsleitung:
Andrea Knerr

Adresse:
Mecklenburger Straße 56
68309 Mannheim

Telefon: (0621) 714 95-0
Telefax: (0621) 714 95-11
E-Mail: info@wespin-stift.de