Familienwohngruppe
Vollstationäre Heimerziehung in einer heilpädagogischen Familienkleingruppe Vollstationäre Heimerziehung nach § 27 i.V.m. §§ 34 und 41 SGB VIII
Aufnahmealter/ Platzzahl:
- Vorschulalter
- 6 Kinder
Zielgruppe:
- verhaltensauffällige Kleinkinder im Kindergartenalter
- für langfristige Unterbringungen außerhalb des Familienverbundes
- auf Grund der Verhaltensauffälligkeiten nicht in Pflegefamilien versorgbar
Ziele:
- Verhaltensänderung / Reduktion der Symptome
- Aktivierung der vorhandenen Ressourcen der Kinder, der Eltern, des sozialen Umfeldes
- Beheimatung unter Einbeziehung der Eltern und Sicherung der basalen Bedürfnisse
- Gewährung von Sicherheit und Schutz
- Vermittlung des Gefühls von Angenommen- und Willkommen-Sein
- Integration in die Gesellschaft
Leistungen nach § 6 Abs. 2 a-d Rahmenvertrages:
- Grundbetreuung
- Zusammenarbeit und Kontakte
- Hilfe- und Erziehungsplanung
- Regieleistung
Ergänzende Betreuung durch einrichtungsbezogene Leistungsangebote nach § 6 Abs. 2 e:
- bei Bedarf kinderpsychiatrische fachärztliche Diagnostik und Beratung, konsiliarärztlich durch das Zentralinstitut für seelische Gesundheit in Mannheim
- Musiktherapie, Ergotherapie bei Bedarf
- erlebnis- und heilpädagogische Angebote
- intensive Elternarbeit in der Gruppe (Begleitung, Kooperation, Beratung)
- Ferienfreizeiten
- zeitweise Doppelbesetzung
- ritualisierte Tagesstrukturierung
Methoden der pädagogischen Arbeit:
- systemisches Denken und Handeln
- Elemente aus der Verhaltenstherapie (z. B. Verhaltenspläne, Verstärkerpläne)
Qualitätsentwicklung:
- regelmäßige interne Schulung des Teams, Supervision
Familienwohngruppe
Vollstationäre Heimerziehung in einer heilpädagogischen Familienkleingruppe
Vollstationäre Heimerziehung nach § 27 i.V.m. §§ 34 und 41 SGB VIII
Ort:
- in einem Haus auf dem Gelände des Wespinstiftes
Aufnahmealter/ Platzzahl:
- Vorschulalter
- 6 Kinder
Zielgruppe:
- verhaltensauffällige Kleinkinder im Kindergartenalter
- für langfristige Unterbringungen außerhalb des Familienverbundes
- auf Grund der Verhaltensauffälligkeiten nicht in Pflegefamilien versorgbar
Ziele:
- Verhaltensänderung / Reduktion der Symptome
- Aktivierung der vorhandenen Ressourcen der Kinder, der Eltern, des sozialen Umfeldes
- Beheimatung unter Einbeziehung der Eltern und Sicherung der basalen Bedürfnisse
- Gewährung von Sicherheit und Schutz
- Vermittlung des Gefühls von Angenommen- und Willkommen-Sein
- Integration in die Gesellschaft
Leistungen nach § 6 Abs. 2 a-d Rahmenvertrages:
- Grundbetreuung
- Zusammenarbeit und Kontakte
- Hilfe- und Erziehungsplanung
- Regieleistung
Ergänzende Betreuung durch einrichtungsbezogene Leistungsangebote nach § 6 Abs. 2 e:
- bei Bedarf kinderpsychiatrische fachärztliche Diagnostik und Beratung, konsiliarärztlich durch das Zentralinstitut für seelische Gesundheit in Mannheim
- Musiktherapie, Ergotherapie bei Bedarf
- erlebnis- und heilpädagogische Angebote
- intensive Elternarbeit in der Gruppe (Begleitung, Kooperation, Beratung)
- Ferienfreizeiten
- zeitweise Doppelbesetzung
- ritualisierte Tagesstrukturierung
Methoden der pädagogischen Arbeit:
- systemisches Denken und Handeln
- Elemente aus der Verhaltenstherapie (z. B. Verhaltenspläne, Verstärkerpläne)
ualitätsentwicklung:
- regelmäßige interne Schulung des Teams, Supervision